MIDAS-MEDIA-Telekom
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
1.1 MIDAS-MEDIA erbringt seine Leistungen in Übereinstimmung mit
der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht,
auch dann nicht, wenn MIDAS-MEDIA ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
1.2 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
der Leistungs-beschreibung und der Preisliste werden dem Kunden
schriftlich mitgeteilt und treten einen Monat nach
Veröffentlichung in Kraft. Erfolgen die Änderungen nicht
zugunsten des Kunden, kann er das Vertragsverhältnis mit
MIDAS-MEDIA binnen eines Monats nach Zugang der
Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Andernfalls wird die
Änderung nach der Frist von einem Monat wirksam.
2 Dienstleistung von MIDAS-MEDIA
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen, den Auftragsformularen sowie den
Preislisten, die Grundlage des Vertrages sind.
2.2 MIDAS-MEDIA darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der
Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die
vertraglichen Pflichten von MIDAS-MEDIA bleiben hiervon
unberührt. MIDAS-MEDIA ist berechtigt, die den Leistungen
zugrundeliegenden technischen Plattformen zu ändern oder sich
alternativer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern sich die
Leistung für den Kunden nicht verschlechtert und diesem keine
zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maß hinaus
entstehen.
2.3 Die vereinbarten Termine für den Beginn der Leistung und der
Verfügbarkeitszeiten
gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller
relevanten Verpflichtungen des Kunden.
3 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
3.1 Alle Angebote von MIDAS-MEDIA sowie die hierzu gehörenden
Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt
durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung des
hierfür vorgesehenen Auftragsformulars und der anschließenden
schriftlichen Auftragsbestätigung durch MIDAS-MEDIA oder durch
die Freischaltung des Dienstes durch MIDAS-MEDIA zustande.
3.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann
jedoch jederzeit 2 Wochen vor Ablauf eines Kalendermonates
gekündigt werden, falls kein Vertrag geschlossen wird in dem
etwas anderes vereinbart wurde. Verpflichtend für die Dauer
eines Vertrages sind die darin beschriebenen Vereinbarungen. Eine
Kündigungs-erklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt
werden.
3.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. MIDAS-MEDIA ist hierzu insbesondere dann
berechtigt, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate
mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der
geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate
dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich
geschuldeten Entgelten für zwei Monate entspricht, in Verzug
kommt, der Kunde zahlungsunfähig oder die Eröffnung des
Vergleichs oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt
ist, der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen
Pflichten verstößt oder bei der Nutzung der Leistungen von
MIDAS-MEDIA gegen Strafvorschriften verstößt oder
diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht.
4 Leistungstermine und Fristen
4.1 Termine und Fristen für den Beginn der Leistungen sind nur
verbindlich, wenn MIDAS-MEDIA Tele-Service diese ausdrücklich
schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem
Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der
Leistung durch MIDAS-MEDIA getroffen hat. Leistungsfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung oder der
Freischaltung des Dienstes.
4.2 Wenn MIDAS-MEDIA an der Erfüllung seiner Verpflichtungen
durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert wird,
MIDAS-MEDIA oder Erfüllungsgehilfen betreffen, und MIDAS-MEDIA
auch mit der den Umständen nach zumutbaren Sorgfalt nicht
abwenden konnte, z. B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen,
Streik und Aussperrungen, Ausfall der Servicerufnummer durch den
Serviceprovider über den die Rufnummer beantragt wurde oder der
Leitungscarrier, oder durch behördliche Maßnahmen, so ist
MIDAS-MEDIA für ihre Dauer zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung entbunden.
Falls die Störung länger als zwei Wochen dauert, können beide
Parteien den Vertrag fristlos kündigen, ohne dass hierdurch
Schadenersatzansprüche begründet werden.
5 Preise, Zahlungsbedingungen
5.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet,
wie sie sich aus der jeweils mit geteilten Preisliste bzw. des
Angebotes ergeben.
5.2 MIDAS-MEDIA stellt dem Kunden die Rechnungsbeträge für die
erbrachten Leistungen einmal im Monat in Rechnung. Das Datum der
Rechnungs-stellung wird im jeweiligen Vertrag geregelt. Wird
zwischen Kunden und MIDAS-MEDIA mehr als ein Vertrag
abgeschlossen, so gilt für alle Leistungen der Rechnungszyklus,
der im ersten geschlossenen Vertrag vereinbart wurde, als
bindend.
5.3 Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug
fällig; die Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt,
wenn die Zahlung auf dem von MIDAS-MEDIA angegebenen Konto
eingegangen ist.
5.3 Rückerstattungsansprüche des Kunden (z. B. aufgrund von
Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc.) werden dem Rechnungskonto
des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen
Forderung verrechnet. Sofern der Kunde dies ausdrücklich
wünscht, erfolgt die Rückerstattung auf eine von ihm zu
benennende Bankverbindung.
5.4 Wird MIDAS-MEDIA nach dem Vertragsschluss eine wesent-liche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt,
so ist MIDAS-MEDIA berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Werden
die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf
einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht
erbracht, so kann MIDAS-MEDIA den Vertrag fristlos kündigen. Die
Geltendmachung weiterer Rechte bleibt MIDAS-MEDIA ausdrücklich
vorbehalten.
5.5 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für
MIDAS-MEDIA kosten- und spesenfrei angenommen. Wechsel akzeptiert
MIDAS-MEDIA nur nach besonderer Vereinbarung.
6 Verzug, Sperrung der Freischaltung der Rufnummer, Sperrung des
Anschlusses
6.1 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist
MIDAS-MEDIA berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines
geringeren Schadens durch den Kunden Verzugszinsen in Höhe von
15% p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden
Schadens bleibt MIDAS-MEDIA ausdrücklich vorbehalten.
6.2 MIDAS-MEDIA ist nach § 19 TKV berechtigt, die Freischaltung
der Rufnummer, den Anschluss oder den Zugang des Kunden ganz oder
teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde mit einem
Betrag von mindestens 200,- EURO in Verzug ist, eine eventuell
geleistete Sicherheit aufgebraucht ist und - sofern kein Fall von
§ 19 Abs. 2 TKV vorliegt - die Sperre unter Hinweis auf die
Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer
Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht worden war. Soweit
ein monatliches Grundentgelt vereinbart ist, bleibt der Kunde
auch während einer Sperre zu deren Zahlung verpflichtet.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
7.1 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein
Gegenanspruch anerkannt
oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.2 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder
Leistungs-verweigerungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
8 Einwendungen gegen Rechnungen, Nutzung durch Dritte
8.1 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde
unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der
Rechnung, schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten
Stelle zu erheben. War der Kunde ohne Verschulden gehindert,
diese Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendungen
innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses
nachholen.
8.2 Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsstellung ist
MIDAS-MEDIA aus datenschutzrechtlichen Gründen verpflichtet, die
zur ordnungsgemäßen Abrechnung notwendigen gespeicherten
Verbindungsdaten zu löschen. Anschließende Einwendungen können
daher nicht mehr berücksichtigt werden.
8.3 Bestreitet der Kunde die Höhe der ihm vom MIDAS-MEDIA in
Rechnung gestellten Entgelte, so ist MIDAS-MEDIAvom Nachweis von
Einzelverbindungen jedoch befreit, wenn Verbindungsdaten aus
technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden nicht gespeichert
werden oder auf seinen Wunsch oder aus rechtlichen Gründen
gelöscht wurden.
8.4 Die Zahlungsverpflichtung besteht auch für
Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung
der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er
diese Nutzung zu vertreten hat; dem Kunden obliegt der Nachweis,
dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
9 Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde wird die Leistungen von MIDAS-MEDIA nicht in
missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger
Handlungen nutzen. Der Kunde wird MIDAS-MEDIA von allen
Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser
Verpflichtung resultieren.
9.2 Der Kunde wird unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift,
seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift
sowie seiner Rechtsform schriftlich anzeigen.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, sein persönliches Kennwort
geheimzuhalten. Es muss unverzüglich geändert werden, wenn
vermutet werden muss, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis
erlangt haben. Die Änderung erfolgt schriftlich durch Angabe des
alten sowie des gewünschten neuen Kennwortes.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Anrufe
nicht zu einem Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem
ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der
Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet
werden sollen, damit einverstanden ist.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass mindestens
50% der generierten Anrufe an den Zielanschlüssen abgefragt
werden. Wird diese Grenze unter- schritten, kann MIDAS-MEDIA die
Zahl der gleichzeitig möglichen Anrufversuche begrenzen bzw. die
Anrufe auf eine Standardansage schalten.
9.6 Sind für die vertragliche Leistungserbringung Installationen
für Übertragungswege oder andere Systeme in den Räumlichkeiten
des Kunden notwendig, wird der Kunde MIDAS-MEDIA bzw. ihren
Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und
Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der
üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die
dafür erforderlichen Voraussetzungen (Strom, Klimatisierung
usw.) in seinen Räumen schaffen.
9.7 Der Kunde wird keine Einrichtungen benutzen oder Anwendungen
vornehmen, die die physikalische oder logische Struktur von
MIDAS-MEDIA oder insgesamt des öffentlichen
Telekommunikationsnetzes verändern und keine Veränder-ungen
vornehmen, die die Sicherheit des Netzbetriebes gefährden
können.
9.8 Störungen aller von ihm genutzten Leistungen sowie
Umstände, die die Funktionalität des Netzes oder der Leistungen
beeinträchtigen können, wird er MIDAS-MEDIA unverzüglich
mitteilen (Störungsmeldung).
10 Leistungsstörungen
10.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von MIDAS-MEDIA
nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von
Übertragungswegen und Vermittlungssystemen durch den
Teilnehmernetzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung
gestellten Übertragungswege und Vermittlungssysteme erbracht
werden können. MIDAS-MEDIA übernimmt daher keine
Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher
Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die
jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen. MIDAS-MEDIA tritt
jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche
gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
10.2 gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem
anerkannten und üblichen
10.3 Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren
Sicherheitsvorschriften
10.4 für den ordnungsgemäßen Betrieb des
Telekommunikationsnetzes.
10.3 MIDAS-MEDIA übernimmt keine Gewähr für Störungen von
Leistungen von MIDAS-MEDIA Tele-Service die auf (a) Eingriffe des
Kunden oder Dritter in das Telekommunikationsnetz MIDAS-MEDIA,
(b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss
an das Telekommunikationsnetz MIDAS-MEDIA durch Kunden oder
Dritte oder(c) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige
Installation, Bedienung oder Behandlung der für die
Inanspruchnahme von Leistungen von MIDAS-MEDIA erforderlichen
Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzuführen
sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden von MIDAS-MEDIA
beruhen.
10.5 Nach Zugang der Störungsmeldung ist MIDAS-MEDIA zur
unverzüglichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen
und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet. Der Kunde wird in
zumutbarem Umfang von MIDAS-MEDIA oder ihren Erfüllungsgehilfen
bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren
Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche
Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen standhaltungsarbeiten
ausführen lassen.
10.6 Hat der Kunde die Störung des Netzbetriebes zu vertreten
oder liegt eine vom Kundengemeldete Störung nicht vor, hat
MIDAS-MEDIA das Recht, dem Kunden die entstandenen Kosten für
die Fehlersuche oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.
10.7 Weiter gehende Ansprüche des Kunden wegen
Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 11 ergebenden
Haftungsumfang beschränkt.
11 Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
11.1 MIDAS-MEDIA haftet auf Schadenersatz
(a) für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Weise von MIDAS-MEDIA selbst verursacht wurden;
(b) bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden;
(c) nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und
etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften
sowie (d) für die durch das Fehlen von zugesicherten
Eigenschaften entstehenden Mangelschäden und für solche
Mangelfolgeschäden, gegen die die Zusicherungen den Kunden
gerade absichern sollten.
11.2 Ist keine der Fallgruppen aus Ziffer 11.1 erfüllt, haftet
MIDAS-MEDIA nicht auf Schadenersatz.
11.3 Die Ziffern 11.1 und 11.2 finden Anwendung auf alle
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung,
positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei
Vertragsverhandlungen.
11.4 Für Vermögensschäden ist die Haftung von MIDAS-MEDIA nach
Ziffer 11.1 auf einen Höchstbetrag von EURO 500,- begrenzt, es
sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht. Soweit der
Kunde seinerseits Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen
für die Öffentlichkeit ist, haftet MIDAS-MEDIA für derartige
Schäden, die beim Endkunden entstehen, mit höchstens jeweils
EURO 50,- je geschädigten Endkunden. Übersteigen die
Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu
leisten sind, die letztgenannte Höchstgrenze, so wird jeder
einzelne Schadenersatzanspruch in dem Verhältnis gekürzt, in
dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze
steht.
11.5 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur
Schadensabwehr und Minderung zu treffen.
12 Datenschutz, Geheimhaltung
12.1 MIDAS-MEDIA wird personenbezogene Daten (d. h. Verbindungs-
und Bestandsdaten) nach Maßgabe der einschlägigen
datenschutzrechtlichen Regelungen und unter Wahrung des
Fernmeldegeheimnisses verarbeiten.
12.2 MIDAS-MEDIA wird alle anwendbaren Datenschutz-bestimmungen
beachten und ihre technischen Einrichtungen entsprechend
gestalten. Das Personal von MIDAS-MEDIA ist dementsprechend
verpflichtet.
13 Allgemeine Bestimmungen
13.1 Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der
Schriftform.
13.2 Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser
Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame
Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt.
13.3 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Republik Österreich..
13.4 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Wien, soweit kein
abweichender zwingender Gerichtsstand gegeben ist. Dies gilt
ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Österreich hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach
Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. MIDAS-MEDIA kann ihre
Ansprüche auch bei jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
geltend machen.
14. Die Auszahlung der Entgelte ist nur möglich, wenn
MIDAS-MEDIA die Auszahlungen vom Provider für Service-Rufnummern
erhalten hat. Im Falle einer Rückforderung, bzw. wenn
Auszahlungen des Providers für Rufnummern, ausbleiben, können
vorzeitig ausbezahlte Gelder zurückgefordert werden.
MIDAS-MEDIA führt darüber einen Nachweis.
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16.03.2010